KMC König Management Consulting
Externer Datenschutz

Ihr externer Datenschutz­beauftragter.

Eine gesetzliche Pflicht, einfach und planbar erfüllt.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit rund um Datenschutz

Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Mit KMC als externem Datenschutzbeauftragten erfüllen Sie diese Pflicht, ohne internes Know-how aufbauen zu müssen.

Sie gewinnen Unabhängigkeit, Fachwissen und einen festen Ansprechpartner, oft kostengünstiger als eine interne Lösung und frei von Interessenkonflikten.

Wann brauchen Sie einen Datenschutz­beauftragten?

Eine Benennungspflicht besteht insbesondere, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • In der Regel mindestens 20 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt (§ 38 BDSG).
  • Es ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich (Art. 35 DSGVO), unabhängig von der Personenzahl.
  • Sie verarbeiten Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung oder für Markt- und Meinungsforschung.

Im Zweifel prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob für Ihr Unternehmen eine Pflicht besteht.

Aufgaben Ihres Datenschutz­beauftragten

  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
  • Beratung und Unterrichtung von Geschäftsführung und Mitarbeitenden
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen
  • Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Sensibilisierung und Schulung Ihres Teams
Externer Datenschutz

Niedrig­schwellig in der Umsetzung

Unser Datenschutz-Angebot ist bewusst einfach gehalten: ein klarer, planbarer Beitrag ohne Überraschungen. Sie haben jederzeit feste Ansprechpartner, an die Sie sich mit Ihren Fragen wenden können.

  • Planbarer monatlicher Beitrag
  • Feste Ansprechpartner
  • Keine versteckten Kosten

Das ist enthalten

  • Benennung als Ihr externer Datenschutz­beauftragter
  • Laufende Beratung in allen Datenschutzfragen
  • Ansprechpartner für Behörden und betroffene Personen
  • Unterstützung bei Verzeichnissen, Prozessen und Dokumentation
  • Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden

Häufige Fragen

Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

In der Regel, sobald mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Unabhängig davon kann eine Pflicht bestehen, etwa wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Wir prüfen das gern mit Ihnen.

Warum ein externer statt interner Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist unabhängig, vermeidet Interessenkonflikte, bringt Fachwissen mit und ist meist kostengünstiger als eine interne Lösung. Sie binden keine eigenen Ressourcen.

Was kostet das Datenschutz-Angebot?

Der Beitrag richtet sich nach Größe und Bedarf Ihres Unternehmens. Sie erhalten ein klares, planbares Angebot ohne versteckte Kosten. Sprechen Sie uns einfach an.

Erfüllen Sie Ihre Datenschutz­pflicht. Einfach.

Sprechen Sie uns an, wir finden das passende Modell für Sie.